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Auf alle Elektrogeräte geben die Hersteller 2 Jahre Hersteller-Garantie. Wir bieten Ihnen hier eine Anschlußgarantie an. Mit dieser Garantie können Sie die Garantiezeit auf 5 Jahre verlängern.
Alle Infomationen und Preise finden Sie hier auf dieser Seite.
1. Umfang der Garantie
Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Partnergekauften und in dieser Garantie-Urkunde umseitig einzeln aufgeführten, fest installierten neuen Elektroeinbau -und Standgeräte, z. B. Kühl-/Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben.
Ihr Partner ersetzt Ihnen nach Maßgabe der folgenden Garantiebedingungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler bzw. Werkstättenfehler zurückzuführen sind. Der Kostenersatz setzt voraus, dass der Fehler durch einen Werkskundendienst bzw. durch eine vom jeweiligen Hersteller autorisierte Fachwerkstatt behoben wurde und die von Ihnen bezahlte und mit entsprechendem Vermerk versehene Original- Reparaturrechnung zusammen mit dieser Garantieurkunde innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Reparatur bei Ihrem Partner oder der zur Abwicklung beauftragten GfM GmbH (s. Punkt 6.) eingereicht wurde.
Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Kosten, sofern diese auf der vorgelegten Reparaturrechnung gesondert ausgewiesen sind:
1.1 Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oderden Austausch durch Neuteile
1.2 Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung
1.3 Nebenkosten – z.B. An- und Abfahrtskosten
1.4 Transportkosten
2. Beginn und Ende der Garantie
Die Garantie beginnt nach Ausstellung dieser Garantieurkunde und endet nach Ablauf von 60 Monaten. Die Garantie besteht nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Partners aufgetreten sind.
Die Garantie endet vorzeitig bei technischen Veränderungen und Standortwechsel. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit.
3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie
Die Garantie erstreckt sich nicht auf:
• Die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Partners, d.h., während der gesetzlichen Gewährleistung bleibt es bei der gesetzlichen Haftung des Partners für Fehler des Elektrogerätes.
• Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch sowie den Wert nicht erheblich sind.
• Schäden durch unsachgemäße Behandlung (i.S.v. nicht dem üblichen Gebrauch entsprechend, chemische /elektrochemische Einwirkungen von Wasser).
• Glas, Gummi, Kunststoff, Emaille, Leuchtmittel und leicht zerbrechliche Materialien.
• Schäden durch äußere Einflüsse /Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch)und sonstige anormale Umweltbedingungen.
• Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung, falsches Zubehör.
• Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-/ Ergänzungs-/ Anbauteile.
• Elektrokleingeräte (z.B. Kaffeemaschine, Staubsauger, Toaster etc.).
• Kaffeevollautomaten und Klimageräte. • Gewerblich genutzte Geräte. Das gilt entsprechend für eine vergleichbare Nutzung durch z. B. Freiberufler, Organisationen, Behörden.
Die Garantie entfällt vollständig, wenn auch nur einzelne, in diesen Garantiebedingungen enthaltenen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Garantie entfällt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht vom Hersteller autorisierte Personen oder Betriebe.
4. Wirtschaftliche Totalschäden
Wenn ein Fehler nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann (z.B. wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten den Listenpreis des betreffenden Gerätes übersteigen), so erhalten Sie ein dem Ursprungsgerät vergleichbares Neugerät als maximale Garantieleistung pro Gerät.
5 .Haftung
Weitergehende Ansprüche (z.B. Fremd-/ Folgeschäden außerhalb des Gerätes) sind ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Partners bleiben unberührt.
6 .Was tun im Schadensfalle ?
Jede Garantieleistung muss durch einen autorisierten Werkskundendienst erfolgen. Die Garantie-Abwicklung kann ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt werden. Bitte senden Sie gem. Punkt 1 die von Ihnen bezahlte Reparaturrechnung mit Bezahltvermerk zusammen mit einer Kopie der Originalkaufrechnung, einer Kopie der Garantie-Urkunde und ergänzt um Ihre aktuelle Bankverbindung (im internationalen Zahlungsverkehr mit Pflichtangabe von BIC und IBAN) direkt an die mit der Abwicklung beauftragte Firma:
GfM - Gesellschaft für Mittelstandsförderung mbH
Franz-Ferdinand-Str.8
85778 Haimhausen
Tel.: 01805 436 738* )
Fax: 01805 436 329* )
* ) 14 Cent / Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Mobilfunkpreise möglich
Preise :
Für alle Elektrogeräte die nicht Wasserführend sind, z.B. Herde/Backofen, Kochfelder, Kühl/- und Gefriergeräte, berechnen wir wie folgt :
- Elektrogeräte bis zu einem Einkaufswert von 1.000,00 € : je Gerät 39,00 €
- Elektrogeräte ab einem Einkaufswert von 1.000,01 € : je Gerät 59,00 €
Für alle Wasserführenden Geräte, z. B. Geschirrspüler, Dampfgarer u.ä., berechnen wir wie folgt :
- Elektrogeräte bis zu einem Einkaufswert von 1.000,00 € : je Gerät 49,00 €
- Elektrogeräte ab einem Einkaufswert von 1.000,01 € : je Gerät 69,00 €
Haben Sie Fragen zu den Garantiebedingungen oder Preisen, dann mailen Sie uns, wir sind gerne für Sie da.
Ihr Team von GB Küchendesign
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